Themen-Hub: Steuer & Rechnungswesen
- 15. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Mai
Das Rechnungswesen der Genossenschaften bewegt sich 2026 an mehreren Fronten: eine stufenweise sinkende Körperschaftsteuer ab 2028, die Umstellung auf E-Rechnung mit Versandpflicht ab 2027, die Kassenmeldung nach § 146a AO, die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden sowie die Nachrang- und Genussrechts-modelle zur Eigenkapitalstärkung. 2026 eröffnen Fördermittel aus KfW, BAFA, EU-Strukturfonds und GAP zusätzliche Spielräume, und die Kapitalerhöhung nach § 22 GenG ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die Bilanzstruktur ohne Fremdkapital zu stärken. Dieser Themen-Hub bündelt alle Beiträge rund um Steuern, Bilanzierung, Förderung und Finanzierung – von Grundsteuer und E-Rechnung bis Rating, Nachrangkapital und Förderkulisse.

Stand: April 2026 · Hub wird laufend um neue Beiträge ergänzt.
Das Wichtigste in Kürze
Genossenschaften erstellen ihren Jahresabschluss nach § 336 HGB — Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang sind verpflichtend.
Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 stufenweise gesenkt; sie sinkt von 15 % auf zunächst 14 % und in mehreren Schritten weiter.
Bei der E-Rechnung gilt seit 2025 die Empfangspflicht; ab 2027 kommt die Versandpflicht hinzu, mit Übergangsregelungen für kleinere Genossenschaften.
Genossenschaftliche Rückvergütungen nach § 22 KStG mindern die Körperschaftsteuer, wenn sie satzungsgemäß und durch Beschluss erfolgt.
Aktuelle Artikel
Jahresabschluss nach § 336 HGB: Bilanz, GuV und Anhang für Genossenschaften
Eigenkapital einer Genossenschaft: Geschäftsguthaben, Rücklagen, Bilanz
Dividende in der Genossenschaft: So wird Gewinn an Mitglieder verteilt
Rückvergütung bei Genossenschaften: Steuerliche Behandlung und Beschluss
Auszahlung des Geschäftsguthabens: Zeitpunkt, Höhe, steuerliche Folgen
Körperschaftsteuer senkt sich kontinuierlich: Was das für Genossenschaften ab 2028 bedeutet
Steuerbefreiungen für Genossenschaften: § 5 KStG und weitere Sonderregeln
Kassenmeldung nach § 146a AO: Was Genossenschaften mit Ladenkasse jetzt dem Finanzamt melden müssen
PStTG: Plattformen-Steuertransparenzgesetz und die Meldepflicht für Genossenschaften
Zwei Jahre Wachstumschancengesetz: Was für Genossenschaften davon noch gilt ist
Digitale Steuerbescheide: Umstellung auf 2027 verschoben – was jetzt gilt
Steueränderungsgesetz 2025: Änderungen für Betriebsveranstaltungen ab 2026
Ladekosten für Elektro-Dienstwagen: Neue Erstattungsregeln seit 2026
Schülergenossenschaften: Umsatzsteuerfreiheit unter Voraussetzungen bestätigt
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Was Genossenschaften 2026 umstellen müssen
Genussrechte in Genossenschaften: Mezzanine-Kapital zwischen Prospektpflicht und Bilanzneutralität
Nachrangdarlehen und Crowdinvesting: Bürgerkapital jenseits der Mitgliedschaft
Rating und MaRisk aus Sicht der Firmenkunden: Wie Genossenschaften ihre Bonität aktiv gestalten
Kapitalerhöhung bei Genossenschaften: Geschäftsanteile nachzeichnen nach § 22 GenG
Glossar zu Kernbegriffen
Genossenschaftliche Rückvergütung (§ 22 KStG): Die als Betriebsausgabe anerkannte Verteilung von Mitgliederüberschüssen — abhängig vom Geschäftsumfang des Mitglieds, nicht von der Höhe seines Anteils.
Geschäftsguthaben: Das individuelle Eigenkapital-Konto eines Mitglieds — Summe aus eingezahlten und nicht ausgezahlten Geschäftsanteilen.
Gesetzliche Rücklage (§ 7 GenG): Eine satzungsmäßige Rücklage, die jährlich aus dem Bilanzgewinn zu dotieren ist, bis sie eine festgelegte Höhe erreicht.
Steuerbefreiungen (§ 5 KStG): Sonderregelungen für bestimmte Genossenschaftsarten — etwa land- und forstwirtschaftliche Verwertungs- und Nutzungsgenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften.
Mitgliederförderung: Das steuerliche Kernkriterium für Sonderregelungen: Die Genossenschaft muss überwiegend ihre Mitglieder fördern, nicht nur Dritte beliefern.
Was wir für Sie leisten
Steuerberatung für alle Genossenschaftsarten und -größen
Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB
Umstellung und Implementierung der E-Rechnungs-Prozesse
Begleitung von Fördermittelanträgen und bankinternem Rating
Beratung zu Kapitalerhöhung, Nachrangkapital und Genussrechten
Familiengenossenschaft: Warum das Steuersparmodell unter Druck geraten ist
Für eine individuelle Einschätzung oder Unterstützung steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.



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