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Mitgliedschaft 

Werden Sie Teil eines Prüfungsverbands, der Genossenschaften verlässlich begleitet und ihre Entwicklung mit Sorgfalt und Augenmaß unterstützt. Ob Gründungsinitiative, neu gegründete Genossenschaft oder bereits etablierte Genossenschaft: Der GVdL steht Ihnen als Ansprechpartner bei Pflichtprüfungen, Gründungsfragen und weiteren genossenschaftsbezogenen Themen zur Seite.

Wir begleiten Genossenschaften in unterschiedlichen Entwicklungsphasen: von der Gründung bis zur laufenden Verbandszugehörigkeit. Dabei stehen verlässliche Ansprechpartner, sachgerechte Begleitung und eine Zusammenarbeit im Mittelpunkt, die sich am konkreten Bedarf Ihrer Genossenschaft orientiert. Wir freuen uns, wenn wir Sie und Ihr Team auf Ihrem weiteren Weg unterstützen dürfen.

Was die Mitgliedschaft umfasst

Mitglied im GVdL zu sein, bedeutet für eine Genossenschaft zweierlei. Erstens: einen festen Prüfungspartner, der die gesetzliche Prüfung der Jahresabschlüsse und der wirtschaftlichen Verhältnisse übernimmt. Zweitens: einen Verband, der im Jahresverlauf für genossenschaftsbezogene, wirtschaftliche, satzungsnahe, rechtliche und steuerliche Fragen ansprechbar ist und in diesen Themen unterstützt. Darin liegt der Kern des genossenschaftlichen Verbandsmodells: Prüfung und Begleitung aus einer Hand, getragen von einer langfristigen Beziehung.
 

Über die Prüfung hinaus erhalten Mitglieder Zugang zu unseren Fachinformationen, zu Weiterbildungsformaten und zu einem Netzwerk an Genossenschaften, das branchenübergreifend arbeitet. Wir geben fachliche Stellungnahmen zu Regulierungsvorhaben ab und vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung, dort wo das sinnvoll ist.

Zwei Mitgliedschaftsformen

Wir kennen zwei Formen der Mitgliedschaft. Die ordentliche Mitgliedschaft ist der Normalfall: Der GVdL ist der Prüfungsverband der Genossenschaft, übernimmt die Pflichtprüfung und ist erster Ansprechpartner für genossenschaftsbezogene Fragen. Die Zweitmitgliedschaft richtet sich an Genossenschaften, die bereits einem anderen Prüfungsverband angehören, aber zusätzliche Leistungen aus unserem Portfolio beziehen möchten - etwa eine Zweitmeinung, spezialisierte Unterstützung oder Zugang zu unseren Fachformaten. Die Zweitmitgliedschaft ersetzt keine Pflichtprüfung, sondern ergänzt die Verbandsbeziehung.

Wie der Beitritt abläuft

Der Beitritt beginnt mit einem Gespräch. Wir lernen die Genossenschaft kennen, klären Erwartungen und prüfen die Passung. Wenn beide Seiten weitermachen möchten, folgt die schriftliche Beitrittserklärung der Genossenschaft, ergänzt um den aktuellen Jahresabschluss, die Satzung und eine kurze Selbstauskunft zur Organisation. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der Verbandsleitung. Der gesamte Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Wer eine neue Genossenschaft gründet, tritt dem Verband mit der Eintragung ins Register bei - in diesem Fall läuft der Beitritt parallel zum Gründungsverfahren, das wir ohnehin begleiten.

Faire Beiträge - klare Leistungen

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach Größe und Struktur der Genossenschaft. Grundlage sind Bilanzsumme, Umsatz und die Art der erforderlichen Prüfungsleistung. Für Standardfälle legen wir Beiträge im Erstgespräch transparent offen; für komplexere Mandate erstellen wir ein individuelles Angebot. Zusätzliche Leistungen - etwa eine Sonderprüfung vor einer Fusion oder eine umfangreiche Satzungsbegleitung - werden separat vereinbart und abgerechnet. Transparenz ist das Fundament unserer Zusammenarbeit. Wir bieten Ihnen eine nachvollziehbare Beitragsgestaltung ohne versteckte Kosten.

Rechte und Pflichten

Als Mitglied unseres Verbands hat eine Genossenschaft das Recht, an den Verbandsversammlungen teilzunehmen, die Verbandsorgane mitzuwählen und Einfluss auf die strategische Ausrichtung zu nehmen.

Die Mitgliedspflichten sind überschaubar: die fristgerechte Zurverfügungstellung der Prüfungsunterlagen, die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags, die Beachtung der Satzung des Verbands. Ein Austritt ist nach den Fristen der Verbandssatzung jederzeit möglich.

Was die Mitgliedschaft nicht leistet

Zur Ehrlichkeit einer Verbandsbeziehung gehört, auch die Grenzen zu benennen. Die Mitgliedschaft ersetzt keinen eigenen Rechtsanwalt, wenn eine Genossenschaft in einen Rechtsstreit gerät, der über die verbandsspezifische Unterstützung hinausgeht. Sie ersetzt keinen Steuerberater, wenn die Komplexität der Sachverhalte über die Pflichtprüfung und die fachliche Einordnung hinauswächst - in solchen Fällen vermitteln wir an externe Spezialisten. Sie ersetzt auch nicht die interne Kontrollarbeit, die in jeder Genossenschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat geleistet werden muss. Die Verbandsprüfung ist ein Blick von außen, kein Ersatz für gute Selbstorganisation.

Typische Mitglieder im Profil

Unsere Mitgliedsgenossenschaften sind so unterschiedlich wie die Sektoren, in denen sie wirken. Es gibt die Bürgerenergiegenossenschaft mit dreißig Mitgliedern, die eine Freiflächen-Photovoltaikanlage betreibt. Es gibt die Wohnungsgenossenschaft mit vierhundert Wohneinheiten, die seit den 1920er Jahren besteht und heute ihren Bestand modernisiert. Es gibt die Agrargenossenschaft, die aus einer LPG-Nachfolge entstanden ist und inzwischen ein Hofladen- und Direktvermarktungs-Modell dazugebaut hat. Es gibt die junge Sozialgenossenschaft, die Pflegeangebote in ländlicher Region trägt. Diese Bandbreite schätzen wir; sie zwingt uns, fachlich präsent zu bleiben und die eigenen Erfahrungen nicht nur aus einer Branche zu ziehen.

Werden Sie Mitglied beim GVdL

Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Genossenschaft mit einem Partner, der Ihre Werte teilt und modernste Prüfungsstandards bietet. Profitieren Sie von unserer Expertise und einem starken Netzwerk.

Ordentliche Mitgliedschaft
  • Gesetzliche Pflichtprüfung gemäß Genossenschaftsgesetz

  • Sachgerechte Unterstützung in genossenschaftsbezogenen, wirtschaftlichen, satzungsnahen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen

  • Aktives Stimmrecht in der Generalversammlung 

  • Zugang zu Bildungsangeboten und Themen-Hubs

  • Regelmäßige Fachinformationen und Updates

Zweitmitgliedschaft

Ideal für Genossenschaften, die bereits einem anderen Verband angehören, aber unsere spezialisierte Unterstützung in Prüfung und genossenschaftsbezogenen Fragen ergänzend nutzen möchten.

Profitieren Sie von verbandsübergreifenden Synergien und der Möglichkeit, eine fachliche Zweitmeinung einzuholen.

Interesse an einer Mitgliedschaft oder Zweitmitgliedschaft? Wir freuen uns auf ein Gespräch. Telefonisch unter +49 371 77 50 15 24, per E-Mail an info@gvdl.de.

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