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Themen-Hub: Compliance & EU-Regulierung

26. Aug.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Okt.

Inhaltsübersicht



Genossenschaften sind seit 2025 von einer wachsenden Zahl europäischer und nationaler Regelwerke betroffen. NIS-2, CSRD, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, DORA, der EU AI Act und der Digital Services Act wirken je nach Tätigkeit, Größe und Branche unterschiedlich stark. Dieser Themen-Hub bündelt die Beiträge, die den Anwendungsbereich, die Schwellenwerte und die Pflichten der einzelnen Regelwerke einordnen.


Rechtsstand: August 2026 · Hub wird laufend um neue Beiträge ergänzt. · Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Genossenschaften.


Das Wichtigste in Kürze


  • Ob ein Regelwerk einschlägig ist, hängt regelmäßig von der konkreten Tätigkeit, der Einrichtungsart und den gesetzlichen Größenmerkmalen ab – die Zugehörigkeit zu einer Branche genügt für sich genommen nicht.

  • Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft; die Größenmerkmale für wichtige Einrichtungen ergeben sich aus § 28 Absatz 2 BSIG.

  • Die CSRD-Berichtspflicht knüpft nach der Richtlinie (EU) 2026/470 grundsätzlich an mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse an.

  • Die maßgeblichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten seit dem 28. Juni 2025 für die in § 1 BFSG genannten Produkte und Dienstleistungen; § 38 BFSG enthält Übergangsregelungen.


Aktuelle Artikel



Glossar zu Kernbegriffen


  • NIS-2 / BSIG — Regelwerk zur Cybersicherheit. Die Einstufung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung richtet sich nach der Einrichtungsart nach Anlage 1 oder 2 BSIG und den Größenmerkmalen des § 28 BSIG.

  • CSRD — Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, geändert durch die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I).

  • BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um und gilt für die in § 1 BFSG genannten Produkte und Dienstleistungen.

  • DSA — Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065. Die Pflichten richten sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen.

  • DORA — Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Artikel 16 sieht ein vereinfachtes Rahmenwerk vor.


Was wir für Sie leisten


  • Einordnung regulatorischer Entwicklungen im Rahmen der Verbandsarbeit

  • Aufbereitung der Rechtsgrundlagen zu NIS-2, CSRD, BFSG, DORA und EU AI Act

  • Fachinformationen für Vorstände und Aufsichtsräte zu Compliance-Themen

  • Begleitung von Compliance-Fragestellungen, soweit sie im Rahmen der Prüfung nach § 53 GenG relevant werden

  • Vermittlung an spezialisierte externe Fachleute für Themen außerhalb unseres Kernbereichs


Für allgemeine Informationen zu diesem Themenfeld steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.


Orientierung und weiterführende Inhalte


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Bildhinweis: Titel- und Illustrationsbilder dieses Blogbeitrags sind KI-generierte Symbolbilder, erstellt mit ChatGPT. Sie sind keine fotografischen Nachweise realer Personen oder Ereignisse.

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