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Themen-Hub: Wohnungsgenossenschaften

  • 15. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Mai

Mehr als 2 Millionen Wohnungen in Deutschland werden von Wohnungsgenossenschaften bewirtschaftet. Für diese Genossenschaftsart ist 2026 ein Jahr substanzieller Veränderungen: Die Wohngemeinnützigkeit 2.0 nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ist seit Januar 2025 in Kraft, die Grundsteuerreform wurde vom Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß bestätigt, die KfW 134 fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit bis zu 150.000 Euro je Wohnung und das Standortfördergesetz eröffnet degressive Abschreibungen bis 30 Prozent. Der Referentenentwurf zur GenG-Reform 2025 greift zusätzlich in das Wohnungsgenossenschaftsrecht ein: Er schreibt den Förderzweck Wohnen in § 1 Abs. 3 GenG-neu aus, modernisiert den Austritt nach § 21 GenG-neu und klärt Fragen der Haftung bei Sanierungs- und Modernisierungsumlagen. Hinzu kommt die Elektromobilität in den Quartieren: Das GEIG verlangt bei Neubau und größeren Renovierungen Vorverkabelung, § 14a EnWG schafft einen neuen Rahmen für netzdienliches Laden. Dieser Themen-Hub bündelt alle Beiträge, die Wohnungsgenossenschaften durch Bau, Bestandshaltung, Förderung, GenG-Reform und Besteuerung führen.

Innenhof einer Wohnungsgenossenschaft mit Bäumen, Fahrrädern und Bewohnern – Symbolbild Wohnungsgenossenschaften

Stand: April 2026 · Hub wird laufend um neue Beiträge ergänzt.



Das Wichtigste in Kürze


  • Wohnungsgenossenschaften bewirtschaften in Deutschland über 2 Millionen Wohnungen und bieten ihren Mitgliedern Dauernutzungsrechte statt klassisches Eigentum.

  • Die neue Wohngemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG wirkt seit 2025 und entlastet anerkannte Wohnungsgenossenschaften steuerlich.

  • KfW-Kredit 134 fördert seit Februar 2026 den Erwerb von Mitgliedsanteilen mit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit und 15 % Tilgungszuschuss.

  • Die Grundsteuerreform 2026 trifft Wohnungsgenossenschaften regional unterschiedlich — eine Einspruchsprüfung für jeden Grundsteuerwertbescheid lohnt häufig.



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Glossar zu Kernbegriffen


  • Wohngemeinnützigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG): Die steuerliche Vergünstigung für Wohnungsgenossenschaften, die ausschließlich Mitgliederwohnen zu sozialverträglichen Konditionen ausrichten.

  • Dauernutzungsrecht: Das mitgliedschaftlich abgesicherte Recht zur dauerhaften Nutzung einer Genossenschaftswohnung — keine Mietwohnung, sondern eine besondere Form des Gebrauchsrechts.

  • Geschäftsguthaben: Der finanzielle Anteil des Mitglieds an der Wohnungsgenossenschaft — bei Kündigung nach den Bestimmungen des § 65 GenG auszahlbar.

  • Modernisierungsumlage: Die anteilige Umlage von Modernisierungskosten auf die Mitglieder, geregelt durch Satzung und Beschluss der Generalversammlung.

  • KfW 134: Das Förderprogramm der KfW für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutztes Wohnen — Zinsverbilligung plus Tilgungszuschuss.


Was wir für Sie leisten



Für eine individuelle Einschätzung oder Unterstützung steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

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