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KfW-Kredit 134 nach dem Februar-Update: Was die neuen Konditionen für Wohnungsgenossenschaften bedeuten

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Aktualisiert: 17. Apr.

Am 3. Februar 2026 hat die KfW das Programm 134 grundlegend aufgewertet: Der Förderhöchstbetrag für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen stieg von 100.000 auf 150.000 Euro, der Tilgungszuschuss verdoppelte sich auf 15 Prozent. Für Wohnungsgenossenschaften und ihre Mitglieder verändert das die Finanzierungsrechnung erheblich.


Die Grundlagen des Programms erklärt unser Überblicksartikel KfW-Kredit 134: Förderung genossenschaftlichen Wohnens.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Förderhöchstbetrag steigt von 100.000 auf 150.000 Euro pro Wohnung.

  • Tilgungszuschuss verdoppelt sich auf 15 Prozent – bis zu 22.500 Euro geschenkt.

  • Laufzeiten flexibler: 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 bis 20 Jahre.

  • Antrag über die Hausbank vor Abschluss des Kaufvertrags.

  • Kombination mit Wohn-Riester und Länderförderung möglich.



Was sich seit Februar 2026 geändert hat


Das KfW-Programm 134 fördert seit 2018 den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zum Zweck der wohnungswirtschaftlichen Eigennutzung. Es richtet sich an Privatpersonen, die in eine Wohnung einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft einziehen oder bereits dort wohnen und zusätzliche Anteile zeichnen.


Die wesentlichen Änderungen im Überblick: Der Förderhöchstbetrag wurde von 100.000 auf 150.000 Euro pro Wohnung angehoben. Der Tilgungszuschuss, der zuvor 7,5 Prozent betrug, liegt nun bei 15 Prozent. Wer den Kredit voll ausschöpft, erhält also einen geschenkten Betrag von 22.500 Euro – zuvor waren es lediglich 7.500 Euro. Die verfügbaren Laufzeiten reichen nun von 4 bis 35 Jahren mit Zinsbindungen von 5 bis 20 Jahren, was die Planung für unterschiedliche Einkommenssituationen erleichtert.



Praktische Bedeutung für Wohnungsgenossenschaften


Die Aufwertung betrifft auf den ersten Blick nur das einzelne Mitglied, das den Kredit beantragt. In der Praxis profitieren jedoch auch die Genossenschaften selbst erheblich. Höhere Geschäftsguthaben stärken die Eigenkapitalbasis, was für Modernisierungsvorhaben und energetische Sanierungen relevant ist. Die niedrigere Einstiegshürde für neue Mitglieder erleichtert die Mitgliedergewinnung, insbesondere in Regionen mit hohen Genossenschaftsanteilen.


Für Genossenschaften, die Neubauprojekte planen oder umfangreiche Sanierungen durchführen, kann die erhöhte Förderung ein Argument in der Mitgliederkommunikation sein: Wer höhere Anteile zeichnet, erhält mehr Förderung. Die Genossenschaft wiederum verfügt über mehr Eigenkapital für ihre Investitionen.



Antragstellung: Was Mitglieder beachten müssen


Der Antrag auf den KfW-Kredit 134 wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die Hausbank. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Kredit muss vor Abschluss des Beitrittsvertrags oder der Anteilszeichnung beantragt werden. Wer die Anteile bereits gezeichnet hat, kann die Förderung nicht mehr rückwirkend in Anspruch nehmen.


Bei der Kreditprüfung spielt die Bonität eine zentrale Rolle. Anders als bei einer üblichen Immobilienfinanzierung wird kein Grundpfandrecht bestellt, da Genossenschaftsanteile keine Immobilien sind. Das bedeutet, dass die Bank das Ausfallrisiko allein an der persönlichen Kreditwürdigkeit bemisst. In der Praxis empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit der Hausbank zu suchen und die Unterlagen der Genossenschaft bereitzuhalten – insbesondere den Jahresabschluss und die Beitrittsinformationen.



Rechenbeispiel: Was 15 Prozent Tilgungszuschuss ausmachen


Ein Mitglied zeichnet Genossenschaftsanteile in Höhe von 80.000 Euro, um in eine sanierte Dreizimmerwohnung einzuziehen. Es beantragt den KfW-Kredit 134 in voller Höhe. Bei 15 Prozent Tilgungszuschuss erhält es 12.000 Euro als direkten Zuschuss, der die Rückzahlungssumme mindert. Tatsächlich zurückzuzahlen sind also nur 68.000 Euro.


Zum Vergleich: Vor dem Update hätte dasselbe Mitglied bei 7,5 Prozent lediglich 6.000 Euro Zuschuss erhalten. Die Differenz von 6.000 Euro entspricht bei typischen Genossenschaftsdividenden von 2 bis 4 Prozent einer Mehrdividende von 15 bis 30 Jahren. Der Effekt des erhöhten Tilgungszuschusses ist damit sofort spürbar.



Kombination mit anderen Förderprogrammen


Der KfW 134 lässt sich grundsätzlich mit anderen Programmen kombinieren. Wohn-Riester kann parallel genutzt werden, ebenso kommunale Wohnraumförderprogramme und einzelne Länderförderungen. Ausgeschlossen ist lediglich die Doppelförderung desselben Kostenanteils. Wer beispielsweise Anteile in Höhe von 150.000 Euro zeichnet und davon 100.000 Euro über KfW 134 finanziert, kann die restlichen 50.000 Euro durch ein Länderprogramm abdecken.


Für Genossenschaften mit umfassenden Sanierungsvorhaben kann die Kombination von KfW 134 für Genossenschaftsanteile und KfW-Programmen für energetische Sanierung (etwa KfW 261/262) eine Gesamtförderkulisse ergeben, die sowohl Mitglied als auch Genossenschaft entlastet. Die Förderlandschaft 2026 für Genossenschaften im Gesamtbild beschreibt unser Überblicksartikel zu den Förderprogrammen.



Was passiert bei Kündigung oder Austritt?


Die Programmbedingungen sehen vor, dass die geförderte Wohnung für mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird. Wer die Genossenschaft vorher verlässt, muss unter Umständen den Tilgungszuschuss anteilig zurückzahlen. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten hängen vom Zeitpunkt des Austritts und der Kreditvereinbarung ab.


Bei Genossenschaftsanteilen stellt sich zudem die Frage der Auseinandersetzungsfrist. Das GenG sieht in der Regel eine Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr vor (§ 65 GenG), wobei die Satzung längere Fristen von bis zu fünf Jahren vorsehen kann. Das Auseinandersetzungsguthaben wird erst nach Feststellung der Bilanz für das Geschäftsjahr ausgezahlt, in dem die Kündigung wirksam wurde. Potenzielle Mitglieder sollten diese Zeitläufe kennen, bevor sie den KfW-Kredit beantragen.



Häufige Fragen


Was hat sich beim KfW-Kredit 134 seit Februar 2026 geändert?

Der Förderhöchstbetrag stieg von 100.000 auf 150.000 Euro pro Wohnung, und der Tilgungszuschuss erhöhte sich von 7,5 auf 15 Prozent. Außerdem wurden die Laufzeitoptionen auf 4 bis 35 Jahre erweitert.


Wer kann den KfW-Kredit 134 beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Genossenschaftsanteile zum Zweck der Eigennutzung einer konkreten Wohnung erwerben. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt über die KfW.


Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim KfW 134?

Seit Februar 2026 beträgt der Tilgungszuschuss 15 Prozent des Kreditbetrags. Bei voller Ausschöpfung von 150.000 Euro entspricht das einem geschenkten Betrag von 22.500 Euro.


Kann der KfW 134 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja. Eine Kombination mit Wohn-Riester, kommunalen Wohnraumförderprogrammen und einzelnen Länderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Doppelförderung desselben Kostenanteils ist jedoch ausgeschlossen.


Welche Vorteile hat die Förderung für Wohnungsgenossenschaften selbst?

Genossenschaften profitieren indirekt: Die Förderung senkt die Einstiegshürde für neue Mitglieder, stärkt die Eigenkapitalbasis durch höhere Geschäftsguthaben und erleichtert Modernisierungsvorhaben, weil mehr Mitglieder höhere Anteile zeichnen können.



Quellen




Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.


Für eine individuelle Einschätzung oder Unterstützung steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.

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