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Themen-Hub: Förderung & Finanzierung

26. Aug.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Okt.

Inhaltsübersicht



Genossenschaften finanzieren sich über Geschäftsanteile ihrer Mitglieder, über Fremdkapital und über öffentliche Förderprogramme. Daneben stehen Mezzanine-Instrumente wie Genussrechte und Nachrangdarlehen zur Verfügung, die eigene rechtliche Anforderungen mit sich bringen. Dieser Themen-Hub bündelt die Beiträge zu Förderinstrumenten, Kapitalbeschaffung und den jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen.


Rechtsstand: August 2026 · Hub wird laufend um neue Beiträge ergänzt. · Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Genossenschaften.


Das Wichtigste in Kürze


  • Der KfW-Kredit 134 fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent.

  • Öffentliche Förderprogramme werden regelmäßig über einen Finanzierungspartner beantragt; eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.

  • Mezzanine-Instrumente wie Genussrechte und Nachrangdarlehen sind bilanziell und aufsichtsrechtlich von Geschäftsanteilen zu unterscheiden.

  • Für Genossenschaftsanteile enthält § 2 Absatz 1 Nummer 1 VermAnlG eine Ausnahme von zentralen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes, sofern für den Vertrieb keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird.


Aktuelle Artikel



Glossar zu Kernbegriffen


  • Tilgungszuschuss — Anteil eines Förderkredits, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er mindert die Restschuld und ist an die Einhaltung der Programmbedingungen gebunden.

  • Mezzanine-Kapital — Sammelbegriff für Finanzierungsformen zwischen Eigen- und Fremdkapital, etwa Genussrechte oder stille Beteiligungen. Die bilanzielle Einordnung richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung.

  • Nachrangdarlehen — Darlehen, dessen Rückzahlungsanspruch im Insolvenzfall hinter andere Gläubiger zurücktritt. Bilanziell handelt es sich regelmäßig um Fremdkapital.

  • Genussrecht — Vertraglich ausgestaltetes Finanzierungsinstrument mit gewinnabhängiger Vergütung. Eine eigenständige gesetzliche Regelung besteht nicht.

  • LEADER — Förderansatz der EU für die Entwicklung ländlicher Räume, umgesetzt über regionale Aktionsgruppen.


Was wir für Sie leisten


  • Information über Förderinstrumente, die für Genossenschaften in Betracht kommen

  • Einordnung der bilanziellen Behandlung von Eigen-, Fremd- und Mezzanine-Kapital

  • Begleitung von Kapitalmaßnahmen, soweit sie im Rahmen der Prüfung nach § 53 GenG relevant werden

  • Fachinformationen zu Finanzierungs- und Förderfragen für Vorstände und Aufsichtsräte

  • Vermittlung an spezialisierte Steuerberater und Fachleute für Detailfragen


Für allgemeine Informationen zu diesem Themenfeld steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.


Orientierung und weiterführende Inhalte


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Bildhinweis: Titel- und Illustrationsbilder dieses Blogbeitrags sind KI-generierte Symbolbilder, erstellt mit ChatGPT. Sie sind keine fotografischen Nachweise realer Personen oder Ereignisse.

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