Themen-Hub: Förderung & Finanzierung
Aktualisiert: 17. Okt.
Inhaltsübersicht
Genossenschaften finanzieren sich über Geschäftsanteile ihrer Mitglieder, über Fremdkapital und über öffentliche Förderprogramme. Daneben stehen Mezzanine-Instrumente wie Genussrechte und Nachrangdarlehen zur Verfügung, die eigene rechtliche Anforderungen mit sich bringen. Dieser Themen-Hub bündelt die Beiträge zu Förderinstrumenten, Kapitalbeschaffung und den jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen.
Rechtsstand: August 2026 · Hub wird laufend um neue Beiträge ergänzt. · Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Genossenschaften.
Das Wichtigste in Kürze
Der KfW-Kredit 134 fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent.
Öffentliche Förderprogramme werden regelmäßig über einen Finanzierungspartner beantragt; eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.
Mezzanine-Instrumente wie Genussrechte und Nachrangdarlehen sind bilanziell und aufsichtsrechtlich von Geschäftsanteilen zu unterscheiden.
Für Genossenschaftsanteile enthält § 2 Absatz 1 Nummer 1 VermAnlG eine Ausnahme von zentralen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes, sofern für den Vertrieb keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird.
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Glossar zu Kernbegriffen
Tilgungszuschuss — Anteil eines Förderkredits, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er mindert die Restschuld und ist an die Einhaltung der Programmbedingungen gebunden.
Mezzanine-Kapital — Sammelbegriff für Finanzierungsformen zwischen Eigen- und Fremdkapital, etwa Genussrechte oder stille Beteiligungen. Die bilanzielle Einordnung richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung.
Nachrangdarlehen — Darlehen, dessen Rückzahlungsanspruch im Insolvenzfall hinter andere Gläubiger zurücktritt. Bilanziell handelt es sich regelmäßig um Fremdkapital.
Genussrecht — Vertraglich ausgestaltetes Finanzierungsinstrument mit gewinnabhängiger Vergütung. Eine eigenständige gesetzliche Regelung besteht nicht.
LEADER — Förderansatz der EU für die Entwicklung ländlicher Räume, umgesetzt über regionale Aktionsgruppen.
Was wir für Sie leisten
Information über Förderinstrumente, die für Genossenschaften in Betracht kommen
Einordnung der bilanziellen Behandlung von Eigen-, Fremd- und Mezzanine-Kapital
Begleitung von Kapitalmaßnahmen, soweit sie im Rahmen der Prüfung nach § 53 GenG relevant werden
Fachinformationen zu Finanzierungs- und Förderfragen für Vorstände und Aufsichtsräte
Vermittlung an spezialisierte Steuerberater und Fachleute für Detailfragen
Für allgemeine Informationen zu diesem Themenfeld steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.



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