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Klimaanpassung in Agrar- und Forstgenossenschaften: KAnG, GAP und Risikomanagement

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Aktualisiert: 30. Apr.

Die Klimaveränderung trifft Agrar- und Forstgenossenschaften direkt: Dürrephasen mit Ertragseinbußen, Starkregenereignisse mit Bodenerosion, Sturmwürfe und Borkenkäferbefall, veränderte Vegetationsperioden und steigende Versicherungsprämien. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Länderförderprogrammen entsteht 2026 ein neuer Rahmen, in dem Genossenschaften Anpassungsmaßnahmen planen, finanzieren und betriebswirtschaftlich einordnen müssen. Der Beitrag ordnet die wichtigsten Aufgaben ein.


Dokumentarische Aufnahme eines Mischwaldes mit Jungpflanzen, Forstweg und einem Landwirtschaftsfeld im Hintergrund unter sanftem Spätnachmittagslicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist seit 1. Juli 2024 in Kraft und verpflichtet Bund und Länder zu Anpassungsstrategien; für Agrar- und Forstgenossenschaften entstehen daraus konkrete Gestaltungsräume.

  • Der nationale GAP-Strategieplan 2023–2027 bündelt Direktzahlungen und Öko-Regelungen; Anpassungsrelevante Maßnahmen (Dauergrünland, Zwischenfrüchte, Agroforst) erhalten gesonderte Prämien.

  • Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern ist für Forstgenossenschaften die strategische Kernaufgabe; GAK, Länder- und Bundesförderung laufen parallel und müssen sorgfältig kombiniert werden.



Rechtlicher Rahmen: KAnG, GAP, Wasser- und Bodenrecht


Der rechtliche Rahmen für Klimaanpassung in der Land- und Forstwirtschaft ist mehrschichtig. Den Dachbegriff setzt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das seit dem 1. Juli 2024 Bund und Länder zu vorsorgenden Anpassungsstrategien verpflichtet. Bis Ende 2025 sollten die Kommunen ihre Gefahrenanalysen vorlegen. Genossenschaften sind keine unmittelbaren Adressaten des KAnG, aber die Betroffenen – und häufig zugleich die naheliegenden Partnerinnen kommunaler Anpassungsstrategien, etwa bei Retentionsflächen oder Waldumbau.


Unmittelbar wirksam ist der GAP-Strategieplan 2023–2027 als nationaler Umsetzungsrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Er bündelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die GAP-Konditionalität in Form der GLÖZ-Standards. Die GLÖZ-Vorgaben zu Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel und Dauergrünland sind zugleich Klimaanpassungs-Mindeststandards. Wer diese Voraussetzungen nicht einhält, verliert nicht nur die zusätzliche Prämie, sondern die volle Basisförderung.


Flankiert wird das GAP-Gerüst von drei weiteren Regelwerken. Das Wasserrecht – Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze und die Beregnungsgenehmigungen – wird zunehmend restriktiv gehandhabt; Tropfbewässerung und Zwischenspeicher gewinnen an Bedeutung. Das Bundes-Bodenschutzgesetz rückt die humuserhaltende Bewirtschaftung in den Vordergrund, sowohl als Instrument der Kohlenstoffspeicherung als auch der Erosionsvorsorge. Im Forst setzen das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze den zunehmend scharfen Akzent auf den ökologischen Waldumbau, die Kalamitätsholzaufarbeitung und die Wiederaufforstung.



Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft


Für Agrargenossenschaften stehen fünf Handlungsfelder im Vordergrund. Den Einstieg bilden Fruchtfolgen und Sortenwahl: Trockenheitstolerante Sorten, längere Fruchtfolgen und Leguminosen zur Stickstoffbindung schaffen zugleich Erosionsschutz und Humusaufbau. Die Öko-Regelungen der GAP honorieren diese Strategien finanziell. Parallel wirkt die Bodenstruktur als Hebel: Pflugverzicht in Form von Direkt- oder Mulchsaat, Zwischenfrüchte und Untersaaten zur Bodenbedeckung – Maßnahmen, deren Effekte auf Erosionsrate, Wasserhaltefähigkeit und Humusgehalt heute gut messbar sind.


Der wohl heikelste Punkt ist die Bewässerung. Tropfbewässerung mit Sensorik, Speicherbecken und Regenwasserrückhaltung sind die Standardwerkzeuge; die Wasserentnahmegenehmigung sollte in der Planung frühzeitig geprüft werden. Die Konkurrenz um Wasserressourcen wird in vielen Regionen zum limitierenden Faktor für ganze Betriebszweige. Eng verwandt sind Agroforst und Strukturvielfalt: Baumreihen in Äckern, Hecken als Windschutz, extensive Grünlandstreifen. Seit 2023 sind diese Maßnahmen als eigenständige Öko-Regelung förderfähig – die GAP-Konditionalität muss allerdings durchgehend erfüllt sein.


Das fünfte Feld liegt auf der Finanz- und Risikoseite. Die klassische Hagelversicherung reicht nicht mehr; Mehrgefahrenversicherungen, die auch Dürre, Starkregen und Sturm erfassen, werden zum Standard. Mehrere Bundesländer bezuschussen seit 2023 die Prämien in Pilotprogrammen. Parallel lohnt sich der Aufbau genossenschaftsinterner Rücklagen als zweites Standbein – weil Versicherungsprämien steigen und die Volatilität in vielen Kulturen spürbar zunimmt.



Anpassungsmaßnahmen im Wald


Forstgenossenschaften tragen den Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern. Erster Hebel ist die Baumartenwahl: Anfällige Monokulturen aus Fichte oder Kiefer werden durch standortangepasste Mischungen ersetzt. Eiche, Buche, Ahorn und Douglasie sowie klimaangepasste Provenienzen rücken in den Vordergrund. Die Entscheidung hat Auswirkungen über Jahrzehnte und sollte auf Standortanalyse und regionaler Erfahrung aufbauen – nicht auf kurzfristigen Holzpreiserwartungen.


Auf die Baumartenwahl folgt der Waldaufbau. Mehrschichtige, ungleichaltrige Bestände nach dem Dauerwaldkonzept lösen zunehmend den klassischen Kahlschlag ab; Totholzanreicherung erhöht Biodiversität und bindet Bodenkohlenstoff. Die laufende Schadensbewältigung – Borkenkäfer-Monitoring, zeitnahe Kalamitätsholzaufarbeitung und eine durchdachte Rückegassen-Planung zur Bodenschonung – bleibt dabei Alltagsgeschäft. Ein häufig unterschätzter Faktor ist die Wildbewirtschaftung: Ohne angepassten Wildbestand gelingt keine natürliche Verjüngung, und damit kippt die gesamte Umbaustrategie.


An Fahrt gewinnen die Klimaschutzleistungen. CO₂-Zertifikate aus Waldmaßnahmen werden zunehmend handelbar; die Wirtschaftlichkeit hängt vom Preisniveau und den Anerkennungsstandards ab. Eine Standardisierung ist 2026 noch nicht abgeschlossen, und die Erlöse bleiben volatil. Für Forstgenossenschaften heißt das: CO₂-Zertifikate lohnen sich als Nebenstrom, taugen aber – noch – nicht als Kernfinanzierung des Umbaus.



Förderung: GAP, GAK, Länder, Bund


Die Förderlandschaft ist komplex, aber mit System nutzbar. Den Kern bilden die GAP-Direktzahlungen: die Basisprämie und die Öko-Regelungen, die 2026 rund zehn Maßnahmen abdecken – von Blühstreifen über Agroforst bis zur Beibehaltung von Dauergrünland. Die Prämienhöhe variiert je nach Maßnahme und Bundesland zwischen etwa 60 und 300 Euro pro Hektar und Jahr. Ergänzend finanziert die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) investive Maßnahmen in Landwirtschaft, Forst und Küstenschutz. Der Maßnahmenkatalog wird jährlich fortgeschrieben und sollte jährlich geprüft werden.


Für den Wald stehen unterschiedliche Programme bereit. Die Bundeswaldprämie und die Waldumbau-Förderung des Bundes und der Länder decken Wiederaufforstung, Voranbau und Pflege klimaresilienter Baumarten ab. Teilweise kombinierbar sind KfW-Programme für energieeffiziente Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Speicher und Bewässerung. Einzelne Länder bezuschussen zudem Mehrgefahrenversicherungsprämien; Anspruchsberechtigte und Konditionen sind landesspezifisch zu prüfen.


So verlockend die Fülle der Programme klingt – die Kombinationsregeln sind strikt. Förderungen unterliegen dem EU-Beihilferecht und den Kumulierungsgrenzen. Eine saubere Dokumentation und die Beachtung der Förderhöchstsätze sind Pflicht. Wer mit mehreren Programmen arbeitet, sollte frühzeitig einen Zeitplan und eine Kumulierungsübersicht aufsetzen; nachträgliche Korrekturen führen bei der Bewilligungsstelle regelmäßig zu Rückforderungen.



Risikomanagement und Governance


Klimaanpassung ist nicht nur Technik und Finanzierung, sondern auch Governance. Den Einstieg bildet eine regelmäßige Klimarisikoanalyse: eine Bewertung der Exposition – Standorte, Fruchtarten, Waldzusammensetzung – und der Verletzlichkeit, mindestens alle drei Jahre aktualisiert. Auf dieser Grundlage gehört die Klimaanpassung in die mittelfristige Investitionsplanung; Zielgrößen wie der Mischwaldanteil, die Agroforstflächen oder der Bewässerungsanteil sollten festgelegt und gemessen werden.


Der Aufsichtsrat braucht den direkten Blick auf die Klimaanpassung. Regelmäßige Berichterstattung zu Klimarisiken und Anpassungsfortschritt gehört auf die Tagesordnung und findet ihren Platz im Prüfungsbericht nach § 58 GenG. Mindestens ebenso wichtig ist die Mitgliederkommunikation: Lange Investitionszyklen – ein Waldumbau läuft über Jahrzehnte – tragen nur dann, wenn die Mitglieder die Zielsetzung verstehen und mittragen. Transparente Darstellung in der Generalversammlung schafft diese Akzeptanz.


Auf der Finanzseite müssen Genossenschaftsbanken, KfW und Eigenmittel aufeinander abgestimmt sein. Langfristige Investitionen verlangen langfristige Finanzierung – und häufig eine genossenschaftliche Rücklagenbildung, die den laufenden Betrieb entlastet. Zuletzt lohnt sich der Blick auf die Kooperation: Mit anderen Genossenschaften, Kommunen, Forstrevieren und Wissenschaftseinrichtungen. Das Wissen über resiliente Sorten, Baumarten und Bewirtschaftungsverfahren verbreitet sich langsam; gemeinsames Lernen beschleunigt es spürbar.



Häufige Fragen


Betrifft das Bundes-Klimaanpassungsgesetz auch Genossenschaften?

Nicht unmittelbar. Adressaten sind Bund, Länder und Kommunen. Agrar- und Forstgenossenschaften sind jedoch wichtige Partnerinnen kommunaler Anpassungsstrategien (Retentionsflächen, Waldumbau, Hitzeinseln-Prävention durch Grünstrukturen) und werden zunehmend in Planungen einbezogen. Frühzeitige Einbringung eröffnet Fördermöglichkeiten.


Wie hoch sind die Prämien der Öko-Regelungen?

Die Prämien variieren je nach Maßnahme und Bundesland zwischen etwa 60 und 300 Euro pro Hektar und Jahr; Anpassungen erfolgen jährlich über die sogenannte Öko-Regelungs-Verordnung. Nicht alle Maßnahmen sind mit anderen Förderprogrammen kombinierbar – die Auswahl sollte betriebswirtschaftlich optimiert werden.


Wie wirkt sich der Klimawandel auf die Pflichtprüfung aus?

Zwar prüft der Prüfungsverband nach § 53 GenG primär Jahresabschluss und Ordnungsmäßigkeit, doch Klimarisiken beeinflussen zunehmend die Bewertung von Vorräten, Bestandsvieh und biologischen Vermögenswerten sowie Rückstellungen für Kalamitäten. Strukturierte Risikoanalyse im Lagebericht wird zum Qualitätsmerkmal.


Sind CO₂-Zertifikate eine verlässliche Einnahmequelle?

Noch nicht flächendeckend. Freiwillige Kohlenstoffmärkte bieten projektbezogene Erlöse, sind jedoch von Preisschwankungen, methodischen Standards und Anerkennungsrisiken geprägt. Genossenschaften sollten CO₂-Erträge als Nebenstrom einplanen, nicht als Kernfinanzierung der Anpassung.


Welche Versicherungen sind unverzichtbar?

Mindestens Mehrgefahrenversicherung für Ackerkulturen mit Schutz gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Trockenheit; Waldbrand- und Sturmversicherung für Forst; Betriebshaftpflicht mit Umweltschadensklausel. Die genauen Risikobausteine sollten standortbezogen gewählt werden, da Dürre-Versicherungen je nach Region sehr unterschiedliche Prämien aufweisen.


Für eine individuelle Einschätzung oder Unterstützung steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.



Quellen



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