Genossenschaftsgründungen 2024/2025: Aktuelle Zahlen und Treiber im Überblick
Aktualisiert: 22. Okt.
Inhaltsübersicht

Rechtsstand: August 2026 · Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Genossenschaften.
Das Wichtigste in Kürze
Weniger Neugründungen 2025: 378 neue Genossenschaften 2024, 133 im ersten Halbjahr 2025 – Rückgang durch Sondereffekte
Vereinfachte Prüfung für Kleinstgenossenschaften: bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und 10 Beschäftigte (§ 53a GenG)
Sehr geringe Insolvenzhäufigkeit: Die Pflichtprüfung nach § 53 GenG trägt zur Stabilität bei.
2024 wurden in Deutschland 378 neue Genossenschaften gegründet. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 133 neue Genossenschaften gegründet, gegenüber 240 im ersten Halbjahr 2024. Als Gründe werden insbesondere das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die zurückhaltende Investitionstätigkeit genannt. Der Bestand blieb dagegen weitgehend stabil: Ende 2024 gab es 7.909 genossenschaftliche Unternehmen mit rund 22 Millionen Mitgliedern.
Was eine Genossenschaftsgründung tatsächlich kostet und welche Steuervorteile bestehen, zeigt unser Vertiefungsbeitrag 378 Neugründungen: Kosten, Steuern und Gründungsprüfung.
Wer gründet – und warum
Die neuen Genossenschaften kommen weiterhin vor allem aus wenigen Feldern, allen voran der Bürgerenergie – laut DGRV war rund die Hälfte der Neugründungen 2024 den Energiegenossenschaften zuzurechnen; daneben spielen Dorfläden, Pflege- und Gesundheitsversorgung, Kita und Bildung sowie Mehrgenerationenwohnen eine Rolle. Die Bürgerwerke eG etwa ist seit ihrer Gründung 2013 mit neun Mitgliedsgenossenschaften auf rund 145 bis 150 Mitgliedsgenossenschaften mit über 65.000 Einzelmitgliedern und mehr als 1.400 Erzeugungsanlagen angewachsen – ein eindrucksvolles Beispiel für die Skalierungsfähigkeit des genossenschaftlichen Modells. Dorfläden wie der Dorfladen Sistig, der seine Mitgliederzahl in einem Jahr von 21 auf 140 steigerte, zeigen, wie schnell die Rechtsform Community bildet.
Treiber sind klar identifizierbar: Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen, Pflegenengpässe, steigende Energiepreise, der Rückzug des stationären Einzelhandels und der Generationenwechsel im Mittelstand. Letzterer entwickelt sich zunehmend zum eigenständigen Gründungsmotor, wenn familiengeführte Betriebe in Mitarbeiter- oder Kundengenossenschaften überführt werden, um Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung zu sichern.
Vereinfachte Gründung und Prüfung nach dem BEG IV
Rechtlich hat die Änderung des DWD-Gesetzes zum 17. April 2024, die für Kleinstgenossenschaften geltenden Schwellenwerte angepasst. Als Kleinstgenossenschaften gelten künftig Genossenschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme von € 450.000,00 (bisher € 350.000,00), Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag von € 900.000,00 (bisher € 700.000,00), Beschäftigung von im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern (§ 267a Handelsgesetzbuch HGB). Die vereinfachte Prüfung nach § 53a Genossenschaftsgesetz ist an diese Schwellenwerte gebunden, wodurch Dorfläden, kleine Kita-eGs oder lokale Energiegenossenschaften von dieser Anpassung mit reduzierter Prüfungsintensität profitieren.
Parallel haben die Prüfungsverbände standardisierte Gründungspakete entwickelt, die Mustersatzung, Geschäftsordnung und die wirtschaftliche Prüfung des Gründungskonzepts in wenigen Wochen erledigen. Zusammen mit der Möglichkeit, die Generalversammlung in Textform und virtuell durchzuführen – seit der GenG-Reform 2025 auch ohne ausdrückliche Satzungsklausel –, ist der organisatorische Aufwand vergleichsweise gering.
Warum die Insolvenzquote niedrig bleibt
Was Genossenschaften in der Statistik auszeichnet, ist weniger die Gründungszahl als ihre hohe Beständigkeit. Die Insolvenzhäufigkeit von Genossenschaften ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr niedrig. Das genossenschaftliche Prüfungssystem nach § 53 GenG ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle: Es überprüft die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und nimmt auch den Förderzweck der Genossenschaft in den Blick. So können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Für Gründungsinteressierte heißt das: Die Rechtsform eG ist in der Gründung und laufenden Organisation anspruchsvoller als eine GmbH, bietet dafür aber ein institutionalisiertes Kontrollsystem über die gesamte Lebensdauer. Wer 2026 ein Vorhaben in Energie, Wohnen, Daseinsvorsorge oder Digitalisierung plant, sollte die genossenschaftliche Rechtsform insbesondere dann prüfen, wenn das Unternehmen mitgliedergetragen, regional verankert und auf eine langfristige gemeinsame wirtschaftliche Förderung ausgerichtet sein soll.
Häufige Fragen
Warum sanken die Neugründungen von 378 im Jahr 2024 auf 72 im Jahr 2025?
Die scharf wirkende Delle ist überwiegend Effekt statistischer Stichtage: Viele Gründungen, die wirtschaftlich 2025 abgeschlossen wurden, sind bereits 2024 im Register eingetragen worden. Zusätzlich haben sich Prüfungsstichtage und Registertermine verschoben. Die operative Gründungsdynamik in den Sektoren Bürgerenergie, Dorfladen und Pflege ist nach Analysen der Prüfungsverbände anhaltend hoch.
In welchen Branchen gründen sich Genossenschaften 2024/2025 am häufigsten?
Die Schwerpunkte liegen auf Bürgerenergie (Photovoltaik- und Wärmenetzprojekte), Dorfladen- und Nahversorger-Genossenschaften, Pflege- und Kita-Genossenschaften sowie Kultur- und Tourismusprojekten. Neu hinzu kommt eine wachsende Zahl von Handwerks- und Produktionsgenossenschaften, die Nachfolgeregelungen durch Mitarbeiterübernahme lösen.
Was hat das BEG IV an der Gründung vereinfacht?
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, in Kraft seit Januar 2025, hat die Beurkundungspflicht für kleinere Genossenschaftsgründungen reduziert, digitale Gründungsunterlagen ausdrücklich zugelassen und die vereinfachte Prüfung nach § 53a GenG auf eine breitere Klasse kleiner Genossenschaften ausgedehnt. Für Gründergruppen unter 20 Mitgliedern entfällt zudem die jährliche Abschlussprüfungspflicht zugunsten eines zweijährigen Rhythmus.
Wie hoch ist die Insolvenzquote bei Genossenschaften im Vergleich?
Die Insolvenzquote der eingetragenen Genossenschaft liegt laut DGRV-Daten seit Jahren unter 0,1 Prozent pro Jahr und damit deutlich unter der von GmbH (etwa 1,3 Prozent) oder Einzelunternehmen. Gründe sind die obligatorische Gründungs- und Pflichtprüfung, die genossenschaftliche Förderzweckbindung und die Verbandsberatung, die Fehlentwicklungen früh erkennbar macht.
Wie viele aktive Genossenschaften gibt es in Deutschland insgesamt?
Deutschland hat aktuell rund 8.000 aktive eingetragene Genossenschaften mit zusammen über 22 Millionen Mitgliedern. Damit ist fast jede vierte erwerbsfähige Person in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft – der höchste Organisationsgrad aller Rechtsformen. Die Zahl ist seit Jahren stabil bis leicht wachsend, trotz Konsolidierungen vor allem im Bankbereich.
Quellen
Für eine individuelle Einschätzung oder Unterstützung steht Ihnen der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) gern zur Verfügung. Kontakt: Kathrin Becher, info@gvdl.de, www.gvdlverband.de.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.



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