top of page

378 Neugründungen 2024: Welche Faktoren die Entwicklung der Genossenschaft als Rechtsform tragen

27. Feb.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Okt.

Inhaltsübersicht



Gründungsteam einer neuen Genossenschaft als Symbolbild für 378 Neugründungen
KI-generiertes Symbolbild (ChatGPT)

Rechtsstand: April 2026 · Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Genossenschaften.


Das Wichtigste in Kürze

  • 2024: 378 Neugründungen, 133 im ersten Halbjahr 2025 - Sondereffekte erklären Rückgang

  • Gründungskosten 4.000-5.500 EUR, kein Stammkapital wie bei der GmbH nötig

  • Genossenschaftliche Rückvergütung nach § 22 Körperschaftsteuergesetz spart Steuern


378 neue Genossenschaften im Berichtsjahr 2024: Die bundesweiten Gründungszahlen für 2024 zeigen, dass die eingetragene Genossenschaft längst kein Relikt vergangener Zeiten mehr ist. Besonders Energiegenossenschaften legten mit einem Plus von 62 Prozent bei Neugründungen rasant zu. Aber auch in Bereichen wie Wohnen, Nahversorgung und IT wächst das Interesse an einer Rechtsform, die demokratische Mitbestimmung mit wirtschaftlichem Handeln verbindet.

Die aktuellen Gründungstrends 2024/2025 und die Vereinfachung durch das BEG IV analysiert unser Begleitartikel Gründungsboom auf moderatem Niveau.



Dass Genossenschaften gerade jetzt so gefragt sind, hat mehrere Gründe. Die Energiewende treibt Bürger dazu, sich zusammenzuschließen und eigene Solarparks oder Windkraftanlagen zu finanzieren. In ländlichen Regionen organisieren sich Dörfer genossenschaftlich, um den letzten Supermarkt oder die Dorfkneipe am Leben zu halten. Und in Großtädten entstehen Wohnungsgenossenschaften als Antwort auf steigende Mieten. Was all diese Projekte eint: Das Prinzip ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viel Kapital jemand eingebracht hat.


Was eine Gründung tatsächlich kostet


Drei Mitglieder genügen, ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht – die formalen Hürden für eine Genossenschaftsgründung sind bewusst niedrig gehalten. Doch der eigentliche Aufwand steckt im Detail. Am Anfang steht ein tragfähiges Geschäftskonzept, idealerweise mit einer Dreijahres-Finanzprognose. Darauf aufbauend wird die Satzung erstellt, die das Fundament jeder Genossenschaft bildet: Sie regelt Zweck, Mitgliedschaft, Organe, Geschäftsanteile und Stimmrechte.


Bei den Kosten sollten Gründer realistisch kalkulieren. Die Gründungsprüfung durch den Prüfungsverband schlägt mit etwa 3.125 bis 3.940 Euro zu Buche – gerechnet auf 25 bis 30 Stunden bei einem üblichen Stundensatz von rund 125 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Dazu kommen Notar- und Registergebühren von 350 bis 500 Euro. Insgesamt sollte man mit 4.000 bis 5.500 Euro rechnen. Das ist spürbar weniger als bei einer GmbH-Gründung, die allein 25.000 Euro Stammkapital erfordert.


Ein häufiges Missverständnis betrifft den Aufsichtsrat. Grundsätzlich muss jede Genossenschaft neben dem Vorstand auch einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern haben. Doch das Gesetz kennt eine Ausnahme: Bei Genossenschaften mit höchstens 20 Mitgliedern kann die Satzung auf den Aufsichtsrat verzichten. Die Generalversammlung übernimmt dann dessen Aufgaben. Für kleine Gründungsprojekte ist das eine erhebliche Erleichterung.


Steuervorteilse, die kaum jemand kennt


Ein echtes Alleinstellungsmerkmal der Genossenschaft ist die sogenannte genossenschaftliche Rückvergütung nach § 22 Körperschaftsteuergesetz. Genossenschaften dürfen Gewinne aus dem Geschäft mit ihren Mitgliedern anteilig an diese zurückzahlen – und können diese Rückvergütung als Betriebsausgabe absetzen. Das senkt die Steuerlast erheblich und ist ein Vorteil, den weder die GmbH noch die Aktiengesellschaft bieten. Voraussetzung ist, dass die Rückvergütung nach Umsatzquoten an alle Mitglieder gleichmäßig verteilt wird und den im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Gewinn nicht übersteigt.


Seit Anfang 2025 kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Genossenschaften gelten nun als die mit den meisten digitalen Verfahren ausgestattete Rechtsform Deutschlands. Das Standortfördergesetz ermöglicht virtuelle Gründungen, eine digitale Mitgliederverwaltung und elektronische Generalversammlungen. Besonders attraktiv für Energiegenossenschaften ist die Befreiung von der Prospektpflicht bei digitaler Schwarmfinanzierung bis zu sechs Millionen Euro pro Jahr.


Die Gründungsprüfung: Hürde und Schutz zugleich


Der wohl entscheidende Unterschied zu anderen Rechtsformen ist die obligatorische Gründungsprüfung. Bevor eine Genossenschaft ins Register eingetragen werden kann, prüft der Prüfungsverband das Geschäftskonzept auf wirtschaftliche Tragfähigkeit, bewertet die Kapital- und Liquiditätssituation und prüft die Satzung auf Gesetzeskonformität. Das positive Gründungsgutachten ist Voraussetzung für die Eintragung. Manche sehen darin eine zusätzliche Hürde – tatsächlich ist es ein Schutzschild, das Mitglieder und Gläubiger vor unausgereiften Gründungen bewahrt.


Häufige Fragen


Warum war 2024 ein Ein starkes Jahr für Genossenschaftsgründungen?

Mit 378 Neugründungen erreichte die eingetragene Genossenschaft den höchsten Jahreswert seit über einem Jahrzehnt. Treiber waren Energiegenossenschaften (plus 62 Prozent), Dorfläden und Nahversorger (plus 34 Prozent) sowie Pflege- und Kita-Projekte. Hinzu kamen zahlreiche Nachfolgeregelungen im Handwerk, bei denen Belegschaften Betriebe im genossenschaftlichen Modell übernommen haben.


Welche Steuervorteile bietet die Rechtsform Genossenschaft?

Rückvergütungen an Mitglieder sind nach § 22 KStG bis zur Höhe des Zweckgeschäfts als Betriebsausgabe abziehbar – das senkt die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Wohnungsgenossenschaften profitieren zusätzlich von der Wohngemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG. Gewinnthesaurierung ist möglich, ohne dass die genossenschaftliche Verbundstruktur gefährdet wird.


Welche Kosten fallen bei einer Gründung realistisch an?

Die Gesamtkosten bis zur Registereintragung umfassen die Gründungsprüfung durch den Verband, Notar- und Registergebühren sowie Beratung und Satzungserstellung. Konkrete Beträge variieren je nach Größe und Komplexität und sollten im Einzelfall mit dem zuständigen Prüfungsverband abgestimmt werden. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.


Welche Rolle spielt die Gründungsprüfung?

Die Gründungsprüfung nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG prüft Geschäftskonzept, Finanzplan, Satzung und persönliche Eignung der Gründer. Sie ist Eintragungsvoraussetzung – ohne positives Gutachten verweigert das Registergericht die Eintragung. Praktisch wirkt sie als Qualitätsfilter, der die niedrigen Insolvenzraten der Rechtsform erklärt.


Welche Rechtsform ist für kleine Gründerteams eine Alternative?

Für kleine Gründungen unter fünf Personen ist die GbR oder UG oft einfacher und schneller einzurichten, bietet aber keine Förderzweckbindung und keine Mitgliederdemokratie. Sobald demokratische Entscheidungsstrukturen, Förderzweck und leichte Erweiterung auf mehr Mitglieder gewünscht sind, ist die Genossenschaft trotz höherer Gründungshürde meist die stabilere Rechtsform.


Quellen





Der Genossenschaftsverband der Länder e.V. (GVdL) begleitet Gründer bundesweit durch diesen gesamten Prozess – von der ersten Geschäftsidee über die Satzungserstellung bis zum fertigen Gutachten. Die Erstberatung ist dabei in der Regel kostenfrei. Und weil der Verband nach der Eintragung auch die laufende Pflichtprüfung übernimmt, entsteht eine langfristige Partnerschaft, die über den Gründungstag hinausreicht. Kontakt: info@gvdl.de oder +49 371 77 50 15 24.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.


Orientierung und weiterführende Inhalte


Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen

Bildhinweis: Titel- und Illustrationsbilder dieses Blogbeitrags sind KI-generierte Symbolbilder, erstellt mit ChatGPT. Sie sind keine fotografischen Nachweise realer Personen oder Ereignisse.

bottom of page